Allgemeine Geschäftsbedingungen

Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung

BVA Service | JD Finance Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Am Keilbusch 6, 52080 Aachen

Stand: Juni 2026 | Gültig für die Vermittlung von Versicherungs- und Finanzanlageprodukten

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend 'AGB') gelten für alle Verträge über die Vermittlung von Versicherungs- und Finanzanlageprodukten zwischen der JD Finance Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), handelnd unter 'BVA Service', Am Keilbusch 6, 52080 Aachen (nachfolgend 'Vermittler'), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend 'Auftraggeber').

(2) Die Vermittlung richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende und Unternehmen, etwa im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) und der betrieblichen Krankenversicherung (BKV).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Vermittler ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB. Vorrangige gesetzliche Pflichten der Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung bleiben von diesen AGB unberührt.

§2 Leistungsgegenstand und Vermittlererlaubnis

(1) Der Vermittler berät den Auftraggeber über geeignete Versicherungs- und Finanzanlageprodukte und vermittelt den Abschluss entsprechender Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Produktgeber (Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungs- bzw. Investmentgesellschaft).

(2) Der Vermittler ist tätig als:

  • Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO – Vermittlerregister-Nr. D-71EV-ED38Z-51
  • Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO – Vermittlerregister-Nr. D-F-101-ARS7-55

Die Eintragungen können im Vermittlerregister unter www.vermittlerregister.info überprüft werden. Zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde ist die Industrie- und Handelskammer Aachen. Die gesetzliche Erstinformation nach § 15 VersVermV bzw. § 12 FinVermV ist im Impressum abrufbar.

(3) Der vermittelte Versicherungs- bzw. Anlagevertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Produktgeber zustande. Der Vermittler ist nicht Partei dieses Vertrages und tritt nicht als Versicherer oder Produktgeber auf.

(4) Ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung sind:

  • Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)
  • Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)
  • die Übernahme von Pflichten oder Garantien des jeweiligen Produktgebers
  • eine Gewähr für eine bestimmte Wertentwicklung oder den wirtschaftlichen Erfolg des vermittelten Produkts

§3 Beratung und Dokumentation

(1) Der Vermittler erbringt seine Beratung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der §§ 1a, 59 ff. des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) für Versicherungen sowie der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) für Finanzanlagen. Beratungsanlass, erteilter Rat und die hierfür maßgeblichen Gründe werden dokumentiert.

(2) Vor Abgabe der Vertragserklärung erhält der Auftraggeber die gesetzlich vorgeschriebenen Erst-, Produkt- und Vertragsinformationen des jeweiligen Produktgebers.

(3) Der Auftraggeber kann durch gesonderte schriftliche Erklärung auf eine Beratung und/oder deren Dokumentation verzichten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Auf die damit verbundenen Nachteile für mögliche Schadensersatzansprüche wird hingewiesen.

§4 Vergütung

(1) Die Vermittlungs- und Beratungstätigkeit ist für den Auftraggeber grundsätzlich unentgeltlich. Die Vergütung des Vermittlers erfolgt über die im Produkt einkalkulierte Courtage bzw. Provision, die der Vermittler vom jeweiligen Produktgeber erhält.

(2) Eine gesonderte Zahlungspflicht des Auftraggebers besteht nur dann, wenn hierüber ausdrücklich und in Textform eine gesonderte Vergütungs- bzw. Honorarvereinbarung (z. B. bei Nettotarifen oder Honorarberatung) getroffen wurde. In diesem Fall ergeben sich Höhe und Fälligkeit aus der jeweiligen Einzelvereinbarung.

(3) Ein Anspruch des Vermittlers auf die Vergütung gegenüber dem Produktgeber entsteht nach Maßgabe der jeweiligen Courtage-/Provisionsvereinbarung mit dem Produktgeber.

§5 Mitwirkungspflichten und vorvertragliche Anzeigepflicht

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Beratung und Vermittlung erforderlichen Angaben vollständig, rechtzeitig und wahrheitsgemäß zu machen und die ihm bekannten, für die Risikoeinschätzung erheblichen Umstände anzugeben.

(2) Der Auftraggeber wird ausdrücklich auf die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG hingewiesen. Eine schuldhafte Verletzung dieser Anzeigepflicht kann den Produktgeber zum Rücktritt oder zur Leistungsfreiheit berechtigen.

(3) Änderungen der mitgeteilten Verhältnisse, die für das vermittelte Produkt erheblich sind, hat der Auftraggeber dem Vermittler oder dem Produktgeber unverzüglich mitzuteilen.

§6 Haftung und Berufshaftpflicht

(1) Der Vermittler unterhält die gesetzlich vorgeschriebene Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

(2) Der Vermittler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermittler nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Der Vermittler haftet nicht für die wirtschaftliche und rechtliche Leistungsfähigkeit der Produktgeber oder für die Erfüllung der vermittelten Verträge durch diese. Für die Leistungen aus dem vermittelten Vertrag ist ausschließlich der jeweilige Produktgeber verantwortlich.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Erfüllungsgehilfen des Vermittlers.

§7 Widerrufs- und Rücktrittsrechte

(1) Etwaige Widerrufs- oder Rücktrittsrechte hinsichtlich des vermittelten Versicherungs- oder Anlagevertrages bestehen gegenüber dem jeweiligen Produktgeber nach den gesetzlichen Vorschriften (für Versicherungsverträge insbesondere § 8 VVG). Über Bestehen, Frist und Form dieser Rechte informiert der jeweilige Produktgeber in seinen Vertragsunterlagen.

(2) Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Verbraucherrechte, soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

§8 Datenschutz

(1) Der Vermittler verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks (Beratung und Vermittlung) sowie auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

(2) Zur Durchführung der Vermittlung werden die erforderlichen Daten an den jeweiligen Produktgeber übermittelt. Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, holt der Vermittler diese gesondert ein.

§9 Beschwerden und außergerichtliche Streitbeilegung

(1) Beschwerden können jederzeit an den Vermittler unter den im Impressum genannten Kontaktdaten gerichtet werden.

(2) Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten stehen folgende Schlichtungsstellen zur Verfügung:

  • Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin – www.versicherungsombudsmann.de
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin – www.pkv-ombudsmann.de
  • Ombudsstelle für Investmentfonds, BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., Unter den Linden 42, 10117 Berlin – www.ombudsstelle-investmentfonds.de

§10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Aachen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

§11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§12 Anbieter und Kontakt

Anbieter JD Finance Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Handelsname BVA Service
Adresse Am Keilbusch 6, 52080 Aachen
Webseite www.bva-service.de
Geschäftsführerin Ankica Dakaj
Handelsregisternummer HRB 27578 (Amtsgericht Aachen)
Versicherungsvermittlung § 34d Abs. 1 GewO · Vermittlerregister-Nr. D-71EV-ED38Z-51
Finanzanlagenvermittlung § 34f Abs. 1 GewO · Vermittlerregister-Nr. D-F-101-ARS7-55

BVA Service | JD Finance Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) | Am Keilbusch 6, 52080 Aachen | www.bva-service.de

Diese AGB gelten für die Vermittlung von Versicherungs- und Finanzanlageprodukten.

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